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   OVG Bremen, 19.08.2009 - 2 B 246/09   

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https://dejure.org/2009,29364
OVG Bremen, 19.08.2009 - 2 B 246/09 (https://dejure.org/2009,29364)
OVG Bremen, Entscheidung vom 19.08.2009 - 2 B 246/09 (https://dejure.org/2009,29364)
OVG Bremen, Entscheidung vom 19. August 2009 - 2 B 246/09 (https://dejure.org/2009,29364)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • bremen.de PDF

    Schulzuweisung Integrierte Stadtteilschule Leibnitzplatz

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BremSchulVwG § 6 Abs 2; BremSchulVwG § 6 Abs 4
    Schulzuweisung Integrierte Stadtteilschule Leibnizplatz - Integrierte Stadtteilschule Leibnizplatz; Klassengröße; Zurückweisung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufnahme in Schulen - Doppelte Loschance

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Verfahren über Schulzuweisungen abgeschlossen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Bremen, 12.09.2008 - 1 B 391/08

    Schulzuweisung Kippenberg Gymnasium - Gesetzesberichtigung; Gesetzesverkündung;

    Auszug aus OVG Bremen, 19.08.2009 - 2 B 246/09
    Das hat zur Folge, dass die Festsetzung der Aufnahmekapazität ausschließlich und unmittelbar an § 6 Abs. 2 S. 2 BremSchVwG zu messen ist (vgl. OVG Bremen, B. v. 12.09.2008 - 1 B 391/08 -).

    Gleichheitswidrig wäre das Losverfahren erst dann, wenn ein Teil der Bewerber innerhalb eines Losverfahrens auf derselben Stufe eine mehrfache Chance bekäme (vgl. OVG Bremen, B. v. 12.09.2008 - 1 B 391/08).

    Die Bereitstellung von Ressourcen selbst liegt nach § 6 Abs. 1 S. 1 BremSchVwG im Ermessen der Antragsgegnerin (OVG Bremen, B. v. 12.09.2008 - 1 B 391/08 - m.w.N.; OVG Bremen, B. v. 29.08.2008 - 1 B 408/08 -).

  • OVG Bremen, 29.08.2008 - 1 B 408/08

    Schulzuweisung

    Auszug aus OVG Bremen, 19.08.2009 - 2 B 246/09
    Wegen dieser anspruchsbegrenzenden Funktion ist der Begriff der Aufnahmefähigkeit ein Rechtsbegriff, bei dessen Ausfüllung der Antragsgegnerin kein Ermessen zusteht (vgl. OVG Bremen, B. v. 29.08.2008 - 1 B 408/08 -).

    Die Bereitstellung von Ressourcen selbst liegt nach § 6 Abs. 1 S. 1 BremSchVwG im Ermessen der Antragsgegnerin (OVG Bremen, B. v. 29.08.2008 - 1 B 408/08 -).

    Die Bereitstellung von Ressourcen selbst liegt nach § 6 Abs. 1 S. 1 BremSchVwG im Ermessen der Antragsgegnerin (OVG Bremen, B. v. 12.09.2008 - 1 B 391/08 - m.w.N.; OVG Bremen, B. v. 29.08.2008 - 1 B 408/08 -).

  • OVG Bremen, 17.10.1994 - 1 B 112/94
    Auszug aus OVG Bremen, 19.08.2009 - 2 B 246/09
    Bereits im Beschluss vom 17.10.1994 (Az. 1 B 112/94) hat das Oberverwaltungsgericht die Beschränkung der Klassenstärke auf 30 Schülern in den 5. Klassen des H.-Gymnasiums für zulässig gehalten.

    Legt man die von der Antragsgegnerin für Klassenräume angestrebten Sollgrößen zugrunde (2 qm pro Schüler zzgl. 10 qm vor der Tafel), die das Oberverwaltungsgericht als unbedenklich angesehen hat (vgl. B. v. 17.10.1994 - 1 B 112/94 -), und berücksichtigt man ferner, dass die Klassenstärke der Sekundarstufe am H.-Gymnasium in der Regel 30 Schüler beträgt und es in den Jahrgangsstufen 6 bis 9 insgesamt bereits 14 Klassenverbände geben wird, so wird deutlich, dass die Klassenräume bis zur absoluten Obergrenze ausgelastet sind (vgl. OVG Bremen, B. v. 17.10.1994, a.a.O.).

  • VG Bremen, 27.06.2018 - 1 K 762/18

    Feststellung der Rechtwidrigkeit einer Anordnung - Beamter; Förderort; Gymnasium;

    Die Entscheidung über die Einrichtung von Klassenverbänden liegt - wie die Bereitstellung schulischer Ressourcen insgesamt - nach § 6 Abs. 1 Satz 1 BremSchVwG im Ermessen der Beklagten (stRspr des Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, vgl. etwa Beschluss vom 12. September 2008 - 1 B 391/08 -, Rn. 29; Beschluss vom 19. August 2009 - 2 B 246/09 -, Rn. 17, jeweils juris).

    Die Entscheidung über die Einrichtung von Klassenverbänden liegt - wie die Bereitstellung schulischer Ressourcen insgesamt - nach § 6 Abs. 1 Satz 1 BremSchVwG im Ermessen der Beklagten (stRspr des Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, vgl. etwa Beschluss vom 12. September 2008 - 1 B 391/08 -, Rn. 29; Beschluss vom 19. August 2009 - 2 B 246/09 -, Rn. 17, jeweils juris).

  • VG Saarlouis, 16.07.2010 - 10 K 565/09

    Ausweisung eines Ausländers, der in erheblichem Umfang Verkehrsstraftaten

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde des Klägers hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 06.03.2009, 2 B 246/09, verworfen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 2 L 1790/08 und 2 B 246/09 sowie die beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten verwiesen, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

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